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Wie Viel Wohngeld Bekommt Man Vom Jobcenter

Wohngeld beantragen – wer es bekommt und wie es berechnet wird

Der Bund greift mit dem Wohngeld Menschen unter die Arme, die mit Niedrigeinkommen ihre Mieten nicht finanzieren können. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohngeld und zur Wohngeldtabelle im Überblick.

  • Was ist Wohngeld und wer bekommt es?
  • Die Wohngeldreformen 2020 und 2021
  • Wer kann Wohngeld beantragen?
  • Wer keinen Anspruch auf Wohngeld hat
  • Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?
  • Welche Regelungen gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten?
  • Regelungen für Studenten und Azubis
  • Wohngeld: Wo beantragen, welche Unterlagen braucht man
  • Wie hoch ist das Wohngeld maximal?
  • Wie wird das Wohngeld berechnet
  • Wie lang wird Wohngeld gezahlt?
  • Meldepflicht bei veränderten Lebensverhältnissen
  • Fazit: Im Zweifelsfalle einen Antrag stellen
  • FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze

Was ist Wohngeld und wer bekommt es?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der laut Wohngeldgesetz (WoGG) „der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens" dient (§ 1 WoGG). Unterschieden wird dabei zwischen einem Mietzuschuss für Mieter und einem Lastenzuschuss, der einkommensschwachen Eigentümern zugutekommt.

Die Wohngeldreformen 2020 und 2021

  • Zum 1. Januar 2020 wurden die Wohngeldleistungen deutlich angehoben
  • Zudem wurden die Einkommensgrenzen für das Wohngeld erhöht, wodurch sich der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert hat.
  • Obergrenzen für die Maximalmiete beziehungsweise für die monatliche Belastung von Eigentümern sind aufgehoben worden.
  • Ab 1. Januar 2021 steigt das Wohngeld erneut deutlich an. Grund hierfür ist, dass es erstmalig einen CO2-Preis gibt, dessen Mehrbelastung abgefedert werden soll.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Bürger mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld: Entweder in Form eines Mietzuschusses oder, bei Eigentümern, in Form eines Lastenzuschusses. Wer Wohngeld bekommen kann, ist im Paragrafen 3 des WoGG geregelt.

Mietzuschuss können erhalten: Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben:
  • Mieter und Untermieter
  • Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten (Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht)
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen bewohnen
  • Heimbewohner
  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses mit maximal zwei Wohnungen
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Erbbauberechtigte
  • Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts
  • unter Umständen Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle

Um einen Lastenzuschuss zu erhalten, müssen die beantragenden Personen selbst in der Immobilie wohnen und jegliche Kosten hierfür selbst tragen.

Weitere Faktoren, die für den Erhalt und die Höhe von Wohngeld ausschlaggebend sind, sind die Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung durch das Wohneigentum, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Beim Wohngeld wird immer der gesamte Haushalt betrachtet. Sobald also ein Bewohner Anspruch auf Wohngeld hat, zählen alle Haushaltsmitglieder gemäß des Paragrafen 5 WoGG. Selbst jene, die eigentlich vom Wohngeld ausgeschlossen wären, weil sie beispielsweise eine Transferleistung beziehen (§ 3 Abs. 4 WoGG).

Was ist ein Haushaltsmitglied?

Wer neben dem Wohngeldberechtigten ein Haushaltsmitglied ist, wird im Paragraf 5 des WoGG näher definiert:

  • Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner des Wohngeldberechtigten
  • Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben, sodass anzunehmen ist, dass sie Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen, beispielsweise ein unverheiratetes Paar
  • Verwandte in gerader Linie oder in einer Seitenlinie maximal des dritten Grades
  • Pflegekinder und Pflegemutter beziehungsweise Pflegevater

Der Wohnraum muss dabei der Lebensmittelpunkt der Person sein.

Sind mehrere Personen in einem Haushalt wohngeldberechtigt, müssen die Haushaltsmitglieder eine Person bestimmen, die den Antrag stellt. Pro Haushalt darf nur eine Person Wohngeld beantragen. Bei der Berechnung des Wohngelds werden dann alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Für Zweitwohnsitze und Übergangswohnungen gibt es kein Wohngeld.

Wer keinen Anspruch auf Wohngeld hat

Wohngeld, Anspruch, Foto: Iana Kolesnikova/AdobeStock.com
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht oder nicht, sollte vor dem Antrag genau geprüft werden. Foto: Iana Kolesnikova/AdobeStock.com

Vermögende Personen haben keinen Anspruch auf Wohngeld (§ 21 WoGG). Die Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Empfänger von Transferleistungen (§ 7 WoGG) haben ebenfalls keine Ansprüche, da diese die Wohnkosten bereits abdecken. Transferleistungen sind:

  • Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • BAfög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Verletztengeld (SGB II)
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Zudem besteht gemäß §21 WoGG kein Anspruch auf Wohngeld, wenn dieses weniger als zehn Euro monatlich betragen würde.

Wer wegen der Zahlung von Transferleistungen kein Wohngeld beziehen kann, ist auch dann noch ausgeschlossen, wenn er aufgrund einer Sanktion die Sozialleistung für einen gewissen Zeitraum nicht ausgezahlt bekommt.

Ob die betroffene Person jedoch eine Transferleistung oder aber Wohngeld beantragt, bleibt in der Regel ihr überlassen. Reicht jedoch das eigene Einkommen plus Wohngeld, um eine Bedürftigkeit abzuwenden, fällt dieses Wahlrecht weg. In diesem Fall muss Wohngeld anstatt einer Transferleistung beantragt werden.

Wohngeld für Ausländer

Ausländer sind in Deutschland wohngeldberechtigt, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten. Ihr Aufenthaltstitel ist davon weitestgehend unabhängig (§ 3 Abs. 5 WoGG). Nicht wohngeldberechtigt sind hingegen zum Beispiel Streitkräfte der NATO oder Diplomaten.

Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

Das höchstzulässige Gesamteinkommen variiert je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe: Je höher die Miete in einer Region üblicherweise ist, desto höher darf das Gesamteinkommen sein.

Das Gesamteinkommen setzt sich aus der Summe aller Jahreseinkommen der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder zusammen. Kindergeld und Kinderzuschläge werden nicht dazugezählt, außerdem gibt es gewisse Abzüge und Freibeträge.

Vom Nettoeinkommen können zehn Prozent abgezogen werden, wenn im Bewilligungszeitraum folgende Steuern und Pflichtbeiträge zu leisten sind:

  • Einkommenssteuer
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Weiterhin vom Jahreseinkommen abgezogen werden kann:

  • 1.800 Euro für jedes Haushaltsmitglied mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent
  • 1.800 Euro für jedes pflegebedürftige Haushaltsmitglied, unabhängig davon, ob die Pflege häuslich oder stationär erfolgt und ob es sich um Kurzzeit- oder Langzeitpflege handelt
  • Bis zu 6.540 Euro, wenn ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied den Unterhalt, den es von seinen Angehörigen erhält, für eine Pflegeperson aufwendet
  • Maximal 1.200 Euro Freibetrag in Höhe der Einnahmen eines Kindes unter 25 aus Erwerbstätigkeit
  • Freibetrag für alleinerziehende Eltern von 1.320 Euro, sofern mindestens eines der Kinder noch keine 18 Jahre alt ist
  • Unterhaltszahlungen, sofern eine Unterhaltspflicht besteht.
  • Bis zu 480 Euro für regelmäßige Geld- oder Sachleistungen beispielsweise von gemeinnützigen Organisationen oder natürlichen Personen

Eine Übersicht über die Einkommensgrenzen ab 1. Januar 2021 bei bis zu sechs zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern. wobei das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Jahresgesamteinkommens ist:

Übersicht: Maximales Gesamteinkommen nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Anzahl
Mitglieder im
Haushalts

Mietstufe
Grenze des
monatlichen
Gesamteinkommens in Euro

1

I
II
III
IV
V
VI
VII
961
999
1.035
1.071
1.100
1.128
1.158

2

I
II
III
IV
V
VI
VII
1.314
1.367
1.417
1.468
1.510
1.550
1.592

3

I
II
III
IV
V
VI
VII
1.605
1.665
1.721
1.779
1.826
1.871
1.917

4

I
II
III
IV
V
VI
VII
2.133
2.197
2.255
2.314
2.362
2.406
2.451

5

I
II
III
IV
V
VI
VII
2.438
2.508
2.572
2.636
2.689
2.738
2.788

6

I
II
III
IV
V
VI
VII
2.768
2.839
2.902
2.965
3.016
3.066
3.114

Welche Regelungen gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten?

Wohngeld, Student, Foto: Jacob Lund/AdobeStock.com
Studenten haben in den meisten Fällen keinen Anspruch auf Wohngeld. Foto: Jacob Lund/AdobeStock.com

In Bezug auf Wohngeld gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten besondere Regelungen.

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Studiengang oder eine Ausbildung förderungsfähig ist, kann kein Wohngeld beantragt werden – selbst wenn der Antrag auf Bafög oder BAB für die betroffene Person abgelehnt wurde.

Regelungen für Studenten und Azubis

Was gilt für nicht förderfähige Studien- oder Ausbildungsgänge?

In diesem Fall kommt ein Anspruch auf Wohngeld in Frage, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Schul- oder Berufsausbildungen ist das selten der Fall, da grundsätzlich ein Anspruch auf die Ausbildungsförderung besteht. Ist das nicht der Fall, besteht meist auch dann kein Anspruch auf Wohngeld, wenn der Auszubildende noch bei seinen Eltern wohnt.

Wann haben Studenten Anspruch auf Wohngeld?

Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Studenten Anspruch auf Wohngeld haben, das ist dann der Fall, wenn:

  • sie die Altersgrenze von 30 Jahren (bei Masterstudiengängen 35 Jahre) erreichen und somit keinen Anspruch auf Bafög mehr haben
  • sie ohne wichtigen Grund die Fachrichtung nach Beginn des vierten Semesters wechseln uns so keinen Bafög-Anspruch mehr haben
  • sie ein Urlaubssemester einlegen
  • sie einen nicht staatlich anerkannten Ausbildungsweg wählen
  • sie das Studium nur in Teilzeit betreiben
  • sie ein Zweitstudium absolvieren
  • das Bafög ausschließlich als Bankdarlehen gewährt wird.

Welche formellen Voraussetzungen gelten für Studenten?

Wohngeld kann nur dann beantragt werden, wenn zuvor ein Bafög-Antrag gestellt wurde, da nur das Amt für Ausbildungsförderung feststellen kann, ob ein Bafög-Anspruch besteht.

Was ist, wenn im Haushalt des Studenten weitere Personen leben?

Wohnen in einem Haushalt noch weitere Personen kann dann ein Anspruch auf Wohngeld entstehen, wenn mindestens ein Haushaltsmitglied wohngeldberechtigt ist. Einzige Voraussetzung für den Wohngeldanspruch des gesamten Haushaltes ist, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem Wohngeldberechtigten und dem oder den Studenten besteht.

Wie ist das bei Wohngemeinschaften geregelt?

In WGs wird jeder Mitbewohner vom Gesetzgeber als eigenständiger Haushalt betrachtet, womit der Anspruch auf Wohngeld für den gesamten Haushalt entfällt. Ist in diesem Fall jemand wohngeldberechtigt, werden die übrigen Mitbewohner bei der Berechnung des Wohngeldes nicht berücksichtigt.

Wohngeld: Wo beantragen, welche Unterlagen braucht man

Wohngeld, Unterlagen, Foto: Tijana Simic/iStock.com
Wer Wohngeld beantragen will, muss einige Unterlagen bereithalten. Foto: Tijana Simic/iStock.com

Die Zuständigkeit fürs Wohngeld variiert je nach Gemeinde, meist ist dies über die jeweilige Webseite in Erfahrung zu bringen.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Nachweise bei der Wohngeldbehörde miteinzureichen:

  • Einkommensnachweise (zum Beispiel: Lohnabrechnung, Rentenbescheid, bei Selbstständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, letzter Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur über über Arbeitslosengeld I)

für den Mietzuschuss:

  • Mietvertrag

für den Lastenzuschuss:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
  • Nachweis über etwaige Kredite
  • Wohnflächenberechnung
  • Hausgeldabrechnung und Grundabgabenbescheid

Der Antragsteller ist verpflichtet, umfassende und richtige Angaben zur Höhe der Miete beziehungsweise der Belastungen und zum Einkommen zu machen.

Ist der Wohngeld- oder Lastenzuschussantrag eingereicht, dauert es in der Regel drei bis sechs Wochen, bis eine Entscheidung darüber gefallen ist.

Rückwirkender Antrag auf Wohngeld

Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht (§ 27 WoGG) oder eine beantragte Transferleistung wie Hartz IV abgelehnt wurde. Der Antrag muss bis zum Ablauf des folgenden Monats eingereicht werden.

Wie hoch ist das Wohngeld maximal?

Die maximale Höhe des Wohngeldes wird über die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die jeweilige Mietstufe der Gemeinde bestimmt. Die Mietstufen richten sich nach der Durchschnittsmiete in Deutschland. Seit Januar 2020 gibt es statt sechs nunmehr sieben Mietstufen. Stufe I und II liegen unter dem deutschen Mietdurchschnitt, Stufe III ist der Durchschnitt. Die Stufen IV, V, VI und VII weisen eine Miete über dem deutschen Durchschnitt auf. Je nachdem, in welcher Mietstufe die Gemeinde des Antragsstellers eingeordnet wird, gibt es gestaffelte Höchstbeträge für den Wohngeldbetrag.

Laut dem Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) gelten seit 1. Januar 2021 die folgenden Höchstbeträge:

Höchstbeträge

Anzahl
Mitglieder im
Haushalts

Mietstufe
Höchstbetrag
ab Januar 2021
in
Euro

1

I
II
III
IV
V
VI
VII
352
395
440
492
539
589
647

2

I
II
III
IV
V
VI
VII
428
480
535
598
655
716
786

3

I
II
III
IV
V
VI
VII
509
571
636
711
779
852
934

4

I
II
III
IV
V
VI
VII
594
667
742
829
910
994
1.091

5

I
II
III
IV
V
VI
VII
678
761
847
947
1.039
1.135
1.246

Mehrbetrag
für jedes
weitere zu
berücksichtigende
Haushaltsmitglied
I
II
III
IV
V
VI
VII
81
92
103
115
125
143
157

Wie wird das Wohngeld berechnet

Die Höhe des Wohngeldes orientiert sich an der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen, der Miete und sonstigen Belastungen.

Formel

Berechnet wird es mit folgender Formel: 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y) Euro

  • M = monatliche Miete beziehungsweise monatliche Belastung
  • Y = monatliches Gesamteinkommen des Haushalts
  • a, b und c sind nach der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder unterschiedliche Werte, welche sich aus der Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) des Wohngeldgesetzes (WoGG) ergeben.

Das Bundesministerium hält auf seiner Webseite einen Wohngeldrechner bereit.

Die offiziellen Wohngeldtabellen des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat können Sie hier kostenfrei herunterladen:

Hinweis: Wohngeldtabellen für 2020. Die Wohngeldtabellen 2021 liegen noch nicht vor (Stand: Dezember 2020). Die Wohngeldtabellen geben immer eine Spannweite des Wohngeldes an, das möglich ist.

Wie lang wird Wohngeld gezahlt?

Bei einem positiven Bescheid beläuft sich der Bewilligungszeitraum für das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach muss es neu beantragt werden.

Meldepflicht bei veränderten Lebensverhältnissen

Wird Wohngeld bezogen, müssen alle bezugsrelevanten Änderungen der Lebensverhältnisse rechtzeitig angezeigt werden. Das kann beispielsweise bei einem Umzug der Fall sein oder weil ein weiteres Kind hinzukommt. Wer die Veränderung nicht meldet und dadurch mehr Geld kassiert, als ihm eigentlich zusteht, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro und der Einstellung der Zahlungen rechnen.

Fazit: Im Zweifelsfalle einen Antrag stellen

Wer sich nicht sicher ist, ob er alle Voraussetzungen für den Erhalt des Wohngeldes erfüllt, sollte einfach einen Antrag stellen. Die zuständige Wohngeldstelle überprüft und entscheidet im Einzelfall.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss des Staats. Anspruchsberechtigte, die beispielsweise durch ein zu geringes Einkommen die Miete nicht aufbringen können, können die Hilfe beantragen. Unterschieden wird zwischen „Mietzuschuss" für Mieter und Lastenzuschuss  für Eigentümer.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Die Voraussetzungen, um Wohngeld beantragen zu können hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt, entscheidet darüber, ob bei einem Antragsteller diese Voraussetzungen gegeben sind und ein Wohngeldanspruch besteht.

Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

Je nach Haushaltsgröße und Mietstufen gelten bestimmte Obergrenze des Einkommens, der zu einem Wohngeldbezug berechtigt. Die genauen Einkommensgrenzen lassen sich der Tabelle entnehmen.

Welche Regelungen gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten?

Schüler, Azubis und Studenten erhalten in der Regel kein Wohngeld. Sie haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise BAfög.

Wie und wo kann man Wohngeld beantragen?

Wie hoch ist das Wohngeld maximal?

Bei der Höhe des bezahlten Wohngeldes gibt es Obergrenzen, die je nach Personenzahl des Haushalts und Mietstufe variieren.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Die Berechnung beruht auf unterschiedlichen Faktoren. Ausschlaggebend sind Gesamteinkommen, Personen im Haushalt, Miete / monatliche Belastung sowie dem Mietniveau am Wohnort

Wie lang wird Wohngeld gezahlt?

Das Wohngeld wird grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Damit nach Ablauf des Zeitraums weiter Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss gezahlt wird, sollte der Antrag zwei Monate vor Auslaufen erneut gestellt werden.

Wie Viel Wohngeld Bekommt Man Vom Jobcenter

Source: https://ratgeber.immowelt.de/a/wohngeld-wer-es-bekommt-und-wie-es-berechnet-wird.html

Posted by: freemanspoicken.blogspot.com

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