Wie Lang Ist Man Nach Kündigung Noch Krankenversichert
Eine Krankenversicherung (KV) dient zur Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken, die mit die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbunden sind. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten dann entweder die vollen Kosten oder nur Teile für die Behandlung bei zum Beispiel Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.
Da stellt sich natürlich die Frage, wie die Krankenversicherung nach einer Kündigung aussieht. In unserem umfangreichen Ratgeber zum Thema Krankenversicherung nach Kündigung klären wir dich über das Vorgehen auf. Weiterhin erhältst du von uns alle Antworten auf die meist gestellten Fragen in Bezug auf das Thema.
Bevor deine Entscheidung zum weiteren Vorgehen triffst, solltest du einige Punkte wissen. Deshalb werden wir dir in den folgenden Abschnitten alle wichtigen Informationen diesbezüglich erläutern, um dich bei deiner Entscheidung zu unterstützen.
Was ist der nachgehende Leistungsanspruch?
Nach § 19 Abs. 2 SGB V haben Versicherungspflichtige nach dem Ende ihrer Mitgliedschaft einen nachgehenden Leistungsanspruch für längstens einen Monat. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Mitgliedschaft endet, die auf § 192 SGB V beruhte. Dies ist beispielsweise nach dem Ende eines Krankengeldanspruchs der Fall.
Allerdings besteht der Anspruch nur so lange, wie keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Das heißt, dass der nachgehende Leistungsanspruch endet, sobald der aus der Mitgliedschaft ausgeschiedene Versicherte eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. In diesem Sinne gilt als Erwerbstätigkeit jede entgeltliche Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.(1)
- Beispiel: Ein Beschäftigter wurde zum 31.03. gekündigt. Eine neue Beschäftigung wird erst wieder am 25.04. aufgenommen. Eine Meldung beim Arbeitsamt ist unterblieben, womit kein Arbeitslosengeld geltend gemacht wird.;
- Konsequenz: Grundsätzlich hat der Beschäftigte ab dem 01.04. einen nachgehenden Leistungsanspruch bis längstens 30.04. (einen Monat). Da ab dem 25.04. eine neue Beschäftigung aufgenommen und damit eine neue Mitgliedschaft begründet wird, besteht ein Anspruch auf den nachgehenden Leistungsanspruch vom 01.04. bis 24.04.
Nachgehender Leistungsanspruch für Familienversicherte
Endet die Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen, haben auch die Familienangehörigen, die beim Mitglied bislang nach § 10 SGB V familienversichert waren, einen nachgehenden Leistungsanspruch von bis zu einen Monat. Insofern teilt die Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft, die wegen der Beendigung des Versicherungspflichtigen endet.
Endet die Mitgliedschaft durch Tod, haben nach § 19 Abs. 3 SGB V die nach § 10 SGB V bislang versicherten Familienangehörigen ebenfalls einen nachgehenden Leistungsanspruch für höchstens einen Monat. Falls dies der Fall ist, ist ohne Bedeutung, ob der Verstorbene aufgrund einer Pflichtversicherung oder aufgrund einer freiwilligen Versicherung Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung war.
Der nachgehende Leistungsanspruch für bislang Familienversicherte besteht nach dem Tod des Mitglieds jedoch nur so lange, wie die Voraussetzungen dem Grunde nach für die Familienversicherung vorliegen. Würde die Familienversicherung während des (höchstens) einmonatigen nachgehenden Leistungsanspruchs – z. B. aufgrund des Erreichens der Altersgrenzen bei Kindern – enden, endet damit auch der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V. (2)
Früher war es möglich, dass du nach einer Kündigung ohne Krankenversicherung dastandest. Seit 2013 besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wenn du nicht anderweitig versichert bist, bist Du trotzdem noch einen Monat weiter gesetzlich versichert. Der normale Vornag ist, dass deine Krankenkasse dich postalisch kontaktiert, nachdem du von deinem Arbeitgeber abgemeldet wurdest.
Ausnahme Familienversicherung und freiwillige Mitgliedschaft
Eine Familienversicherung hat gegenüber dem nachgehenden Leistungsanspruch immer Vorrang. Für dich bedeutet das, dass du dich über deinen Lebensgefährten familienversichert kannst. Wenn du potenziell einen Anspruch auf Familienversicherung hast, kannst du dich bei der Krankenkasse deines Partners melden.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Kinder und ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern.
Dies hängt jedoch wesentlich vom Einkommen des Familienangehörigen ab.(3) Schaue dir deshalb unbedingt entsprechende Tabellen an oder greife direkt zum Telefonhörer, um abzuklären, ob eine Familienversicherung für dich in Frage kommt.
Anspruch auf Krankengeld und Pflegeversicherung bleibt
Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung nicht sofort. Es muss in der Regel die Kündigungsfrist (§ 622 BGB) abgewartet werden, die vor allem bei einem lang bestehenden Arbeitsverhältnis recht lang sein kann. Es ist daher möglich, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit erkrankt.
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber auch dann zunächst den Lohn für sechs Wochen weiterzahlen. Tut er dies nicht, kann Krankengeld von der Krankenkasse verlangt werden. Diese kann die Zahlungen anschließend vom Arbeitgeber herausverlangen, wenn er hätte leisten müssen.Läuft die Kündigungsfrist innerhalb der sechs Wochen Entgeltfortzahlung aus, entfällt die Zahlungspflicht des Arbeitgebers.
Beispiel: Arbeitgeber A kündigt einem Mitarbeiter M wirksam zum 31.3. Am 15.3. wird M arbeitsunfähig krank. Entgeltfortzahlung kann er nur bis zum 31.3. verlangen.
Etwas anderes gilt gemäß § 8 EFZG nur, wenn dem Arbeitnehmer gerade anlässlich der Erkrankung gekündigt wird. Die Krankheit des Arbeitnehmers muss die Entscheidung des Arbeitgebers also maßgeblich beeinflusst haben („Anlasskündigung").
Beispiel: Arbeitnehmerin A war in den letzten 1,5 Jahren immer wieder für längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Als sie erneut krank wird, kündigt ihr der Arbeitgeber am 29.4. krankheitsbedingt wirksam zum 31.5. Sie kann nun die vollen sechs Wochen Entgeltfortzahlung verlangen, also sogar über das Ende ihrer Anstellung hinaus bis zum 10.6.
Es handelt sich um keine Anlasskündigung, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit noch nicht vorhersehbar ist.
Der Arbeitgeber muss also zumindest mit der bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit rechnen. Das Krankengeld der Krankenversicherung wird hingegen auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt und auch, wenn dem Arbeitnehmer während der Krankheit fristlos gekündigt wird.
Das Arbeitsverhältnis endet dann nämlich von einem Tag auf den anderen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall keine Entgeltfortzahlung leisten. Der Arbeitnehmer ist daher noch mehr als sonst auf das Krankengeld angewiesen. Kündigt der Arbeitnehmer und erkrankt anschließend während der Kündigungsfrist, unterscheidet sich die Lage nicht von einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es gilt daher: Entgeltfortzahlung nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, Krankengeld auch länger.
Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer kündigt, als er schon arbeitsunfähig erkrankt ist. Gegen den Arbeitnehmer wird dann grundsätzlich eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt, während der er kein Krankengeld erhält (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Beispiel: A erkrankt am 17.3. Er könnte nun bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber verlangen (also bis zum 28.4.). Er kündigt allerdings selbst zum 15.4. Entgeltfortzahlung erhält er nur bis zu diesem Datum. Anschließend ist er auf Krankengeld angewiesen. Er muss wegen seiner Eigenkündigung allerdings mit einer Sperrzeit bis maximal zum 12.7. rechnen.
Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt. Ihren Interessen läuft es zuwider, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt. Schließlich hätte im fortlaufenden Arbeitsverhältnis zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung leisten müssen. In diesem Fall ist die Bedürftigkeit des Arbeitnehmers daher selbst verschuldet.
Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer einen vernünftigen Grund zur Kündigung hatte. Das sind Beispiele für einen vernünftigen Grund:
- Aussicht auf eine neue Stelle
- Sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Die Eigenkündigung soll einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorkommen
- Gesundheitliche Gründen, z.B. zu hohe Belastung
Durch die richtige Darstellung des Sachverhalts ist es oftmals möglich, eine Sperrzeit zu verhindern. Ein erkrankter Arbeitnehmer sollte sich daher vor einer Eigenkündigung beraten lassen. (4)
Wie kann ich mich nach einer Kündigung noch krankenversichern?
Sollte der nachgehende Leistungsanspruch bei dir nicht greifen, dann musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dementsprechend übernimmt die Agentur für Arbeit dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit. Das ist auch der Fall, wenn du selbst gekündigt hast und wegen einer Sperrzeit noch kein Arbeitslosengeld I erhältst.
Dies verhält sich anders, wenn du eine Abfindung bekommen hast. Falls dies der Fall ist, bist du nach der Beschäftigung erstmal freiwillig weiterversichert und zahlst dementsprechend die Beiträge selbst. Ab dem Zeitpunkt zu dem du Leistungen der Agentur für Arbeit bekommst, übernimmt diese die Beitragszahlung.
Wenn du dich dagegen entscheidest dich arbeitslos zu melden, weil du zum Beispiel von deinem Ersparten lebst, dann musst du dichsowhl freiwillig versichern, als auch die Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen.
Kann ich die Krankenkasse beim Arbeitsplatzwechsel frei wählen?
Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist und nicht vor Ablauf einer Bindungsfrist möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Das Bundessozialgericht hat im September 2018 entschieden, dass ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen möglich ist, wenn eine Änderung im Versicherungsverhältnis erfolgt ist. Das kann zum Beispiel ein Arbeitgeberwechsel sein. Die weitere Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt die 18-monatige Mindestbindungsfrist abgelaufen ist.
In der Regel ist ein Krankenkassenwechsel nur möglich, wenn das Mitglied eine Kündigung ausspricht. Diese kann dann frühestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen. Außerdem muss die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse seit mindestens 18 Monaten bestehen.
Eine Ausnahme davon besteht, wenn die Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht auch vor Ablauf der Mindestbindungsfrist von 18 Monaten. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird, erfolgen.
Krankenkassen sind frei wählbar.
Die Krankenkasse, bei der die Kündigung erfolgt, stellt dem Mitglied eine Kündigungsbestätigung aus. Das Mitglied kann damit eine neue Kasse wählen. Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei der meldenden Stelle vorliegen - bei Arbeitnehmern ist das der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber übernimmt dann die Meldungen bei den betroffenen Krankenkassen.
Bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel - also ohne zeitliche Unterbrechung zwischen den beiden Beschäftigungen - kann durch das Urteil nun eine neue Krankenkasse gewählt werden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bedingung dafür ist, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse seit mindestens 18 Monaten besteht.
Die Mitgliedsbescheinigung der neugewählten Krankenkasse muss dem Arbeitgeber innerhalb der ersten zwei Beschäftigungswochen vorgelegt werden. Wird diese Frist versäumt, erfolgt die Anmeldung bei der bisherigen Krankenkasse. (5)
Wann endet die Krankenversicherung nach der Kündigung?
Wenn du eine Kündigung erhalten hast, musst du dich sofort (innerhalb von 3 Tagen) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend/arbeitslos melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Wenn du dich zu spät meldest, riskierst du eine Sperre.
Warst du mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dann hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Sonst kannst du Arbeitslosengeld II (ALG II) beim JobCenter beantragen.
"Achte jedenfalls darauf, ob du deinen letzten Lohn nach Beendigung des Arbeitsverhältnis zum normalen Zahlungstermin erhälst (z.B. des Folgemonats)!"
Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber dieses Gehalt nicht oder nicht vollständig bezahlen. In diesem Fall kannst du deine Gewerkschaft oder Beratungsstelle kontaktieren.
Wenn dein Arbeitsverhältnis beendet wird, dann hast du nachwirkenden Krankenversicherungsschutz für 30 Tage. Das gilt auch , wenn:
- du eine neue Beschäftigung findest
- du Arbeitslosengeld erhälst
- du über deinen Partner/Ihre Partnerin versichert werden kannst
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich ‚freiwillig' versichern. (6)
Wer zahlt die Krankenversicherung nach der Kündigung?
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit – auch dann wenn Du selbst gekündigt hast und wegen einer Sperrzeit noch kein Arbeitslosengeld I erhältst.
Wie verhält sich eine private Krankenversicherung nach der Kündigung?
Endet dein Arbeitsverhältnis, weil du selbst die Kündigung eingereicht hast oder dein Arbeitgeber dir gekündigt hat, steht nicht nur die Jobsuche an. Diese neue Situation kann sich auch auf deine Krankenversicherung auswirken. Ein "Herausfallen" aus deiner Krankenversicherung hast du nicht zu befürchten, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.
Verschiedene Regelungen verhindern, dass Arbeitssuchende oder Arbeitslose ohne Krankenversicherung auskommen müssen. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit Ihre Beiträge, sollten du nicht nahtlos mit einem neuen Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis anschließen.
Bist du privat krankenversichert (PKV), kann es sein, dass du nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses in der GKV versicherungspflichtig wirst. Je nach persönlicher Situation gibt es jedoch Möglichkeiten, die den Verbleib in der PKV sicherstellen können.(7)
Wie verhält sich eine gesetzliche Krankenversicherung nach Kündigung?
Hat ein Arbeitnehmer eine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, so wird laut § 159 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen angeordnet. Viele Betroffene fragen sich vor diesem Hintergrund, ob sie die Krankenversicherung nach einer Kündigung selbst bezahlen müssen oder ob das Arbeitsamt die Beiträge – wie für alle anderen ALG-1-Empfänger auch – übernehmen muss.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, weil wegen einer Kündigung eine Sperrzeit verhängt wurde, nicht automatisch bei einer Krankenkasse versichert sind. Nach einer Kündigung wird die Krankenversicherung vom Arbeitsamt erst ab Beginn des zweiten Monats, in welchem der Anspruch auf ALG 1 ruht, bezahlt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass du die Krankenversicherung nach einer Kündigung sofort selbst bezahlen kannst. In den meisten Fällen besteht im ersten Monat der Arbeitslosigkeit ein sogenannter nachgehender Leistungsanspruch. In diesem Zeitraum sind Arbeitslose weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. (8)
Nach einer Kündigung musst du dich auf jedenfalls über deine Möglichkeiten informieren. Oft besteht die Möglichkeit, dass du dich Familien mitversicherst bei deinem Partner, was für dich erstmal von großem Vorteil ist.
Achte zudem darauf, dass du nach einer Kündigung seitens deines Arbeitgebers trotzdem noch dein volles Gehalt bekommst und hierbei nicht über den Tisch gezogen wirst.
Wie Lang Ist Man Nach Kündigung Noch Krankenversichert
Source: https://www.fitformoney.de/krankenversicherung-nach-kuendigung/
Posted by: freemanspoicken.blogspot.com
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